UV-Nagellack SP119 Champagne Flash
- UV-Nagellack Champagner mit Glitzer und Silber-Flakes
Niedrigster Preis der letzten 30 Tage:
3,99 €Wie man die Preise liest
Dies ist der Originalpreis des Artikels ohne Rabatte (Listenpreis)
Vorheriger Preis: 3,99 € -50%
Dies ist der niedrigste Preis, den der Artikel in den 30 Tagen vor dem Rabatt erreicht hat
Produkt nicht vorrätig
Versand am selben Tag für Bestellungen bis 14:00 Uhr
Kostenloser Versand für Bestellungen über 70€
Sichere Zahlungen
UV-Nagellack Champagner mit Glitzer und Silber-Flakes
Professionelle Formel. Langanhaltende Haltbarkeit. Kompatibel mit UV-Nagellack-Basen, Builder Gel, Polygel und Acrylpulvern.
- Deckkraft:
-
SP119 Champagne Flash ist ein UV-Nagellack in Champagner mit mittlerer Deckkraft und kühlem Unterton. Verfeinert durch eine hohe Konzentration an Glitzern und Platin-Flakes.
- Selbstnivellierende Formel
- Pinsel mit abgerundeter Spitze, dichten Borsten und der perfekten Länge für eine präzise Anwendung auch in der Nähe der Nagelhaut
- Ideal für Maniküre und Pediküre
- Professionelles Ergebnis bis zu 4 Wochen
- TPO-frei gemäß EU-Verordnung
- Farbe: Gold
- Finish: Glitter
- Unterton: Kühl
- Deckkraft: 3/5
- LED/UV-Aushärtungszeit: 30s
- UV-Aushärtungszeit: 120s - 180s
- Kapazität: 10ml
- Mit abgerundetem Applikatorpinsel
- Mit abnehmbarem Etikett für Display-Tipp
- Für die professionelle Anwendung
Erstellen Sie die gewünschte Nagelstruktur.
Schütteln Sie die Flasche vor Gebrauch.
Nehmen Sie eine kleine Menge Produkt auf und streifen Sie den Pinsel gut ab.
Tragen Sie die Farbe in zwei dünnen Schichten auf. Härten Sie jede Schicht aus, ohne die Aushärtungszeit zu unterbrechen.
Falls nötig, entfernen Sie die Dispersionsschicht und mattieren Sie mit einem Buffer.
Versiegeln Sie mit einem Top Coat Ihrer Wahl und härten Sie aus.
Bei stark pigmentierten Farben empfehlen wir, die Aushärtungszeit für jede Schicht auf 60 Sekunden zu verlängern.
Made in: Deutschland
Dieses Produkt enthält Silber (CI77820) und darf ab dem 1. Mai 2026 aufgrund des Inkrafttretens des Omnibus Act VIII, der Änderungen an der Kosmetikverordnung 1223/2009 einführt, nicht mehr verwendet oder vermarktet werden.